Verordnungen:

Gemäß der Elektroschutzverordnung ESV 2012 §3 ist für alle elektrischen Anlagen eine wiederkehrende Sicherheitsüberprüfung vorgeschrieben. Die Verordnung schreibt eine fachmännische Sichtprüfung sowie diverse Messungen zur Bestätigung der Betriebssicherheit der Anlage vor und dient der Unfallverhütung. Diese Überprüfung erbringt dem Anlagenbetreiber oder dem Anlagenverantwortlichen im Falle von Zwischenfällen den Nachweis der ordnungsgemäßen und gesetzeskonformen Wartung der Anlage.

Als ausgebildete Sicherheitsvertrauensperson liegt mir die Anlagensicherheit besonders am Herzen. Ausgestattet mit modernsten Messgeräten und dem entsprechenden Fachwissen, übernimmt mein Unternehmen für Sie die Überprüfung Ihrer Elektroinstallationsanlage oder Straßenbeleuchtungsanlage. Für bestehende Anlagen, welche noch ohne vorgeschriebenes Anlagenbuch ausgestattet sind, erfolgt eine Erstprüfung sowie die Neuerstellung des Anlagenbuches.
 

Sicherheitsprüfung
Steuerschrank

Prüfintervalle:

5 Jahre, ausgenommen:

 

 

Baustelleneinrichtungen

1

Jahr

Industrieanlagen

3

Jahre

Bürogebäude

10

Jahre

Blitzschutzanlagen

3

Jahre

Ausnahme:   Ex- Anlagen

1

Jahr

Die Anlage hat dem Elektrotechnikgesetz (ETG 1992)
zu entsprechen, zum Personenschutz ist eine Fehlerstromschutzeinrichtung nachzurüsten.

ESV 2012 §3

ETV 2010 §7a

Prüfungen nach ÖVE